EU-Kommission gibt grünes Licht für den Anbau gentechnisch veränderter Maissorten

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Die Europäische Kommission hat eine bedeutende Entscheidung getroffen und die Zulassung neuer Lebens- und Futtermittel für den Import in die EU erteilt. Diese neuen Produkte dürfen jedoch nicht auf europäischem Boden angebaut werden. Um diese Genehmigung zu erhalten, mussten strenge Prüfverfahren durchlaufen werden, um sicherzustellen, dass sie den hohen EU-Standards in Bezug auf Sicherheit und Qualität entsprechen.

EU-Kommission genehmigt sechs gentechnisch veränderte Pflanzenarten für Verwendung in Lebensmitteln und Futtermitteln

Die EU-Kommission hat kürzlich eine Entscheidung getroffen, bei der sie drei verschiedene Maissorten, die gentechnisch verändert wurden, für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen hat. Dies bedeutet, dass diese spezifischen Maissorten in der Europäischen Union in den kommenden zehn Jahren in Lebensmitteln und Tierfutter verwendet werden dürfen. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass diese Zulassung ausschließlich für den Import aus Drittländern gilt und nicht für den Anbau dieser genetisch veränderten Maissorten innerhalb der EU.

Gemäß den Informationen der Kommission haben die gentechnisch veränderten Pflanzen ein sorgfältiges und umfassendes Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Pflanzen einer gründlichen Bewertung unterzogen und eine positive Einschätzung abgegeben. Dadurch wurde sichergestellt, dass alle relevanten Aspekte der Sicherheit und Verträglichkeit dieser Pflanzen mit der Umwelt und der menschlichen Gesundheit berücksichtigt wurden.

Die gentechnisch veränderte Maissorte, die Gegenstand der Aussage ist, wurde gezielt entwickelt, um verschiedene Schädlinge wie den Zuckerrohrbohrer und den Baumwollkapselbohrer abzuwehren. Durch die genetische Modifikation enthält der Mais bestimmte Eigenschaften, die eine natürliche Resistenz gegen diese Schädlinge verleihen. Dieser Ansatz bietet potenziell eine nachhaltige Lösung für den Schutz der Ernte vor den verheerenden Auswirkungen dieser Schädlinge.

Die geplanten Regeln beinhalten eine Ausnahme für Verfahren wie die Crispr/Cas-Genschere im Rahmen der EU-Gentechnikregulierung. Sofern die daraus resultierenden Sorten auch durch herkömmliche Züchtungsmethoden wie Kreuzung oder Auslese hätten entstehen können, unterliegen sie nicht den strengen Vorschriften. Diese Ausnahmeregelung betrifft Pflanzen, die mittels neuer Techniken (NGT) gezüchtet wurden und in die Kategorie 1 fallen. Für die Biolandwirtschaft bleiben die strikten Gentechnikregeln unverändert bestehen.

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