Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat die Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit (ZKBS) durch die Berufung von 19 sachverständigen und sachkundigen Personen aufgewertet. Diese Berufungen sind von besonderer Bedeutung, da es erstmalig seit der Erweiterung der ZKBS im Jahr 2008 gelungen ist, alle gesellschaftlichen Gruppen angemessen zu repräsentieren. In der neuen Zusammensetzung sind auch zwei Fachleute für den Bereich Naturschutz vertreten, was auf das wachsende Bewusstsein für die Bedeutung des Schutzes der natürlichen Umwelt hinweist. Die Berufungen wurden in enger Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Ländern vorgenommen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Interessen angemessen vertreten sind. Die nächste Sitzung der ZKBS in der neuen Zusammensetzung am 4. Juli wird daher eine wichtige Plattform für den Austausch und die Entscheidungsfindung zu biologischer Sicherheit sein.
Bundesminister Cem Özdemir beruft 19 Experten in biologische Sicherheitskommission
Die Zentralstelle für die Kontrolle von Biologischen Sicherheit (ZKBS) wurde vor über 30 Jahren ins Leben gerufen, um die möglichen Risiken gentechnisch veränderter Organismen gemäß den Bestimmungen des Gentechnikgesetzes zu überprüfen. Als ehrenamtliches Gremium berät sie die Bundesregierung und die Länder in Fragen der Gentechnik, insbesondere in Bezug auf Sicherheitsaspekte. Dabei unterstützt sie auch in laufenden Verwaltungsverfahren. Die Führung der ZKBS liegt weiterhin in den Händen von Prof. Dr. Dr. med. vet. Thomas W. Vahlenkamp, dem Direktor des Instituts für Virologie an der Universität Leipzig. Die Mitglieder des Gremiums werden für einen Zeitraum von drei Jahren berufen und können bei Bedarf erneut berufen werden.
Gemäß dem Gentechnikgesetz und der Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit setzt sich die vorliegende Zusammensetzung aus einer klar definierten Anzahl von Genen zusammen, die auf genetischer Ebene manipuliert wurden. Diese Manipulation erfolgt unter strengen regulatorischen Vorgaben, um sowohl die Sicherheit der Umwelt als auch die Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten.
- Zwölf Experten aus verschiedenen Fachbereichen vereinen ihr Wissen in den Bereichen Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie, Genetik, Pflanzenzucht, Hygiene, Ökologie, Toxikologie und Sicherheitstechnik.
- Die genannte Gruppe besteht aus acht Fachleuten, die in unterschiedlichen Bereichen tätig sind und Expertise in den Bereichen Gewerkschaften, Arbeitsschutz, Wirtschaft, Landwirtschaft, Umweltschutz, Naturschutz, Verbraucherschutz und Forschungsförderung haben. Jeder Einzelne verfügt über spezifisches Wissen und Erfahrung in seinem Fachgebiet und bringt somit eine vielfältige Perspektive in die Diskussion ein.
- In dieser Organisation wird für jedes Mitglied eine Stellvertretung benannt. Dies bedeutet, dass jedes Mitglied einen individuellen Vertreter oder eine Vertreterin hat, der in ihrer Abwesenheit ihre Aufgaben übernimmt. Dieses Vorgehen gewährleistet eine kontinuierliche Arbeitsfähigkeit und stellt sicher, dass wichtige Entscheidungen und Verantwortlichkeiten auch dann wahrgenommen werden können, wenn das eigentliche Mitglied nicht anwesend ist.
- Bei Bedarf können bis zu zwei zusätzliche stellvertretende Mitglieder in Form von Sachverständigen hinzugezogen werden. Diese Experten unterstützen das Gremium bei der Erfüllung seiner Aufgaben und bringen spezifisches Fachwissen in den Entscheidungsprozess ein.
Das Gentechnikgesetz legt Wert auf eine klare Unterscheidung zwischen Sachverständigen und sachkundigen Personen. Sachverständige müssen über umfangreiche Erfahrung in ihren Fachgebieten verfügen, idealerweise auch auf internationaler Ebene. Sie werden vom Wissenschaftsrat vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass sie über das erforderliche Fachwissen und die nötige Expertise verfügen. Die sachkundigen Personen hingegen repräsentieren gesellschaftliche Bereiche und werden auf Basis von Vorschlägen aus diesen Bereichen berufen. Dieser Ansatz ermöglicht eine breite Beteiligung und Berücksichtigung verschiedener Perspektiven in Entscheidungen im Zusammenhang mit Gentechnik.
Die Zentrale Kommission für biologische Sicherheit: Hintergrund und Aufgaben im Überblick
Die Zentralstelle für die Biologische Sicherheit (ZKBS) hat gemäß dem Gentechnikgesetz die Aufgabe, verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten zu regeln. Ein Schwerpunkt liegt auf der Risikobewertung von Mikroorganismen, die entweder als Spender- oder Empfängerorganismen bei gentechnischen Arbeiten verwendet werden. Hierbei werden potenzielle Risiken für die Umwelt und die Gesundheit des Menschen analysiert. Des Weiteren erfolgt die Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten, bei der bewertet wird, wie sicher die Durchführung der Arbeiten ist. Außerdem werden sicherheitstechnische Maßnahmen und gentechnische Anlagen hinsichtlich ihres Risikos bewertet, um mögliche Gefahren zu erkennen und zu minimieren.
Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) spielt eine wesentliche Rolle im Genehmigungsverfahren für Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder für das Inverkehrbringen von GVO, die nicht als Lebens- oder Futtermittel dienen. Ihre Aufgabe besteht darin, eine umfassende Risikobewertung durchzuführen und anschließend Empfehlungen für sicherheitstechnische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu geben. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und der Umwelt vor potenziellen Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen.
Die Zentralstelle für die Sicherheit in der Biotechnologie (ZKBS) übernimmt im Auftrag der Länder und der Bundesregierung die wichtige Aufgabe, Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit Gentechnik zu prüfen und zu bewerten. Dabei werden verschiedene Aspekte wie mögliche Risiken und Gefahren für Mensch und Umwelt analysiert. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden nicht nur den Auftraggebern zur Verfügung gestellt, sondern auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Veröffentlichung erfolgt in Form von allgemeinen Stellungnahmen, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dies gewährleistet Transparenz und ermöglicht es allen Interessierten, Einblick in die Diskussion und Entscheidungsfindung zu nehmen.